( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 04.06.2004, Aktenzeichen: 5 Ws 227/04 Vollz 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 Ws 227/04 Vollz

Beschluss vom 04.06.2004


Leitsatz:1. Nimmt die Vollzugsbehörde die Zuweisung des Gefangenen in den behandlungsorientierten Wohngruppenvollzug auf, geht sie damit eine Selbstbindung ein. Eine Rückverlegung in den Regelvollzug ist nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 StVollzG möglich. Dem Anstaltsleiter steht insoweit kein "freies Belegungsermessen" zu.

2. Zur Folgenbeseitigung und Spruchreife bei § 115 Abs. 2 Satz 2 StVollzG.

3. Zur Pflicht des Anstaltsleiters zur Beachtung gerichtlicher Entscheidungen.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 14 Abs. 2 Satz 2, StVollzG § 115 Abs. 2 Satz 2, StVollzG § 115 Abs. 5, StVollzG § 116 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin vom 25.03.2004

Volltext

Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 04.06.2004, Aktenzeichen: 5 Ws 227/04 Vollz anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/kammergericht-berlin/kammergericht-berlin-beschluss-vom-04-06-2004-az-5-ws-22704-vollz

"KAMMERGERICHT-BERLIN - 04.06.2004, 5 Ws 227/04 Vollz" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN