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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 04.03.2005, Aktenzeichen: 5 W 32/05 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 5 W 32/05

Beschluss vom 04.03.2005


Leitsatz:Die Verwendung einer fremden Marke im Suchbegriff einer Internet-Versteigerung stellt sich jedenfalls als Wettbewerbs- verstoß (§§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG) dar, wenn die Marke ersichtlich nur als sog. "eye-catcher" eingesetzt ist, ihr also kein ernsthafter Informationswert beizumessen ist.
Rechtsgebiete:MarkenG, UWG
Vorschriften:MarkenG § 14, UWG § 3, UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4,
Stichworte:Verwendung fremder Marke als "eye-catcher" bei Internet-Versteigerung,
Verfahrensgang:LG Berlin 16 O 19/05 vom 07.02.2005

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