JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 03.05.2007, Aktenzeichen: 1 VAs 33/07
| Leitsatz: | Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die sich auf die Einleitung, Durchführung, Gestaltung und Beendigung eines Ermittlungsverfahrens beziehen, sind keine Justizverwaltungsakte, sondern stellen Prozesshandlungen dar, die der richterlichen Kontrolle nur nach Maßgabe der abschließenden Regelungen der Strafprozessordnung unterliegen und damit grundsätzlich einer Überprüfung nach den §§ 23 ff EGGVG entzogen sind. |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Vorschriften: | EGGVG § 23, |
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