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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 03.05.2007, Aktenzeichen: 1 VAs 33/07 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 VAs 33/07

Beschluss vom 03.05.2007


Leitsatz:Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die sich auf die Einleitung, Durchführung, Gestaltung und Beendigung eines Ermittlungsverfahrens beziehen, sind keine Justizverwaltungsakte, sondern stellen Prozesshandlungen dar, die der richterlichen Kontrolle nur nach Maßgabe der abschließenden Regelungen der Strafprozessordnung unterliegen und damit grundsätzlich einer Überprüfung nach den §§ 23 ff EGGVG entzogen sind.
Rechtsgebiete:EGGVG
Vorschriften:EGGVG § 23,

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