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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 1 W 305/06 

KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 305/06

Beschluss vom 03.04.2007


Leitsatz:Scheidet einer von zwei verbliebenen Partnern aus einer Partnerschaftsgesellschaft aus, geht das Vermögen und gehen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf den letzten Partner im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Die Gesellschaft erlischt. Eine allein auf das Ausscheiden des vorletzten Partners und nicht auch auf das Erlöschen der Gesellschaft gerichtete Anmeldung ist nicht eintragungsfähig, sondern zurückzuweisen.
Rechtsgebiete:PartGG, HGB
Vorschriften:PartGG § 2 Abs. 2, PartGG § 9 Abs. 1, HGB § 31 Abs. 2, HGB § 143 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Berlin 81 T 945/05 vom 04.07.2006
AG Charlottenburg 90 PR 122 B

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