JuraForum.de > Urteile > KAMMERGERICHT-BERLIN > Beschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 1 W 305/06
| Leitsatz: | Scheidet einer von zwei verbliebenen Partnern aus einer Partnerschaftsgesellschaft aus, geht das Vermögen und gehen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf den letzten Partner im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Die Gesellschaft erlischt. Eine allein auf das Ausscheiden des vorletzten Partners und nicht auch auf das Erlöschen der Gesellschaft gerichtete Anmeldung ist nicht eintragungsfähig, sondern zurückzuweisen. |
| Rechtsgebiete: | PartGG, HGB |
| Vorschriften: | PartGG § 2 Abs. 2, PartGG § 9 Abs. 1, HGB § 31 Abs. 2, HGB § 143 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 81 T 945/05 vom 04.07.2006 AG Charlottenburg 90 PR 122 B |
Um den Volltext vom KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss vom 03.04.2007, Aktenzeichen: 1 W 305/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "KAMMERGERICHT-BERLIN - 03.04.2007, 1 W 305/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum