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JuraForum.deUrteileKAMMERGERICHT-BERLINBeschluss vom 02.07.2002, Aktenzeichen: 1 W 4/02 



KAMMERGERICHT-BERLIN – Aktenzeichen: 1 W 4/02

Beschluss vom 02.07.2002


Leitsatz:Die Eintragung eines Vermerks, aus dem sich ergibt, dass ein Grundpfandrecht gegenüber einer rangbesseren Auflassungsvormerkung wirksam ist, ist jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn sie zugleich mit der Eintragung des Grundpfandrechts erfolgt.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 35, KostO § 62,
Stichworte:Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks,
Verfahrensgang:LG Berlin 84 T 122/01 vom 12.06.2001

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