JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Zustimmungsersetzung, Kündigung, Betriebsratsmitglied, Zulässigkeit, Unterrrichtung des Betriebsrats, Ausschlussfrist, nachgeholte Information |
| Leitsatz: | 1. Ein Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Zustimmungsverfahrens nicht ausreichend unterrichtet hat. 2. Zur ausreichenden Unterrichtung gehört - ebenso wie zur ordnungsgemäßen Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung im Rahmen des § 102 BetrVG - die Mitteilung derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ergibt. 3. Die Unzulässigkeit des Antrags wird durch eine im Rahmen des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholte Information jedenfalls dann nicht geheilt, wenn diese in das gerichtliche Verfahren eingeführt wurde, ohne dass bei dem Betriebsrat zuvor erneut die Zustimmung beantragt wurde oder diesem zumindest zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 20 TaBV 244/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, Tarifvertragliche Vereinbarung, BAT, Rahmen-TV |
| Schlagworte: | Änderungskündigung, Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741, Zustandekommen, Rückwirkungsverbot, Präklusion, Sozialauswahl, Vergleichbarkeit |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1188/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, Tarifvertragliche Vereinbarung, BAT, Rahmen-TV |
| Schlagworte: | Änderungskündigung, Zustandekommen, Tarifvertragliche Vereinbarung, Rückwirkungsverbot, Präklusion, Sozialauswah, Vergleichbarkeit |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1197/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Gerichtsstand, gewöhnlicher Arbeitsart, Verweisungsbeschluss, Beschwerde |
| Leitsatz: | 1. Zur Begründung des Gerichtsstandes von § 48 Abs. 1a Satz 2 ArbGG am Wohnsitz eines Außendienstmitarbeiters genügt es, wenn er in einem häuslichen Home-Office seine Geschäftsreisen vor- oder nachbereitet oder Berichte über diese verfasst. Einen bestimmten Mindestumfang muss die am Wohnort verichtete Tätigkeit nicht haben. 2. Ein § 48 Abs. 1 a ArbGG verletzender Verweisungsbeschluss kann nicht mit einer außerorentlichen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht angefochten werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 308/08 | |