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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum06 / 2008 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 06 / 2008



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 18 SaGa 553/08 vom 11.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG
Schlagworte:einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch, Betriebsratsmitglied, Zustimmungsersetzungsverfahren, Kündigung, Verdacht, Unterschlagung
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 SaGa 553/08



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 1 SHa 1/08 vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Außendienstmitarbeiter, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Arbeitsort, Verweisungsbeschluss
Leitsatz:Nach dem 31. März 2008 ist die Verweisung des Rechtsstreits eines Außendienstangestellten, der nach seiner Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes geklagt hat, offensichtlich rechtswidrig und für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht bindend, wenn vor Verweisungen die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1a ArbGG tatsächlich dargelegt worden sind.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 1 SHa 1/08

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 44/07 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Gesamtbetriebsrat, Verkleinerung, Gesamtbetriebsvereinbarung, regionale Verbundenheit
Leitsatz:Eine Regelung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung, nach der die Verkleinerung des Gesamtbetriebsrats sowohl nach § 47 Abs. 4 als auch nach § 47 Abs. 5 BetrVG festgelegt wird, ist zulässig. § 47 Abs. 5 BetrVG verlangt nicht, dass alle Betriebe zusammengelegt werden, Einzelbetriebe können bestehen bleiben. Der Gesetzesbegriff "regionale Verbundenheit" in § 47 Abs. 5 BetrVG ist nicht gleichzusetzen mit räumlicher Nähe im Sinne des § 4 Abs. 1 BetrVG. Eine Regelung, die bundesweit benachbarte Betriebe zusammenlegt, liegt regelmäßig im Rahmen des Beurteilungsspielraums von Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die auch eine Regelung nach § 47 Abs. 4 BetrVG enthält, ist nicht allein deshalb unwirksam, weil in der Überschrift nur auf § 47 Abs. 5 BetrVG verwiesen wird, wenn aus einem zugeleiteten Entwurf der Vereinbarung für die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats deutlich hervorging, dass auch die Zahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder, die von den bestehen bleibenden Einzelbetrieben entsandt werden, reduziert werden sollte.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 44/07


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