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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum12 / 2007 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 12 / 2007



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 469/07 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:DBGRG
Schlagworte:etriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Führungskräfte
Leitsatz:Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die Deutsche Bahn AG Führungskräften, die aus einem Beamtenverhältnis beurlaubt wurden oder aus einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis in deren Dienste traten, keine Altersversorgung zusagte.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 469/07



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 412/07 vom 14.12.2007

Rechtsgebiete:RVG VV
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Nichtzulassungsbeschwerde, Anrechnung
Leitsatz:Gemäß der Anmerkungen Nr. 3506 VV RVG wird die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren verdiente Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet.

Dies gilt auch im - atypischen - umgekehrten Fall.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 412/07

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 2091/06 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:KSchG, TzBfG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, Wiederspruch, Befristung, gemeinsamer Betrieb
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 2091/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 368/07 vom 10.12.2007

Rechtsgebiete:AEntG, VTV/Bau
Schlagworte:selbständige Betriebsabteilung, Arbeitnehmerentsendung, Urlaubskasse
Leitsatz:1. Es bestehen keine rechtliche Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber in den ab 01. Januar 2004 geltenden Fassungen von § 1 Abs.1 AEntG den Begriff des Betriebes und der selbständigen Betriebsabteilung durch Verweis auf die tarifliche Definition dieser Begriffe in den für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Bestimmungen des Baugewerbes über den fachlichen (betrieblichen) Geltungsbereich normiert hat.

2. Eine danach als selbständige Betriebsbabteilung geltende Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht von den Abschnitten I bis IV des § 1 Abs.2 VTV/Bau erfassten Betriebes bugewerbliche Arbeiten durchführt, liegt vor, wenn mehrere baugewerbliche Arbeitnehmer in koordinierter Form außerhalb der vom Betriebsinhaber zur Erreichung betrieblicher Zwecke unterhaltenen ortsfesten Einrichtung oder Anlage überwiegend bauliche Arbeiten verrichten. Eine Baustelle ist keine stationäre Betriebsstätte, wohl aber eine örtlich lokalisierbare Verwaltungseinheit.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 368/07


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