JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | DBGRG |
| Schlagworte: | etriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Führungskräfte |
| Leitsatz: | Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die Deutsche Bahn AG Führungskräften, die aus einem Beamtenverhältnis beurlaubt wurden oder aus einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis in deren Dienste traten, keine Altersversorgung zusagte. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 469/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Nichtzulassungsbeschwerde, Anrechnung |
| Leitsatz: | Gemäß der Anmerkungen Nr. 3506 VV RVG wird die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren verdiente Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet. Dies gilt auch im - atypischen - umgekehrten Fall. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 412/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, TzBfG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, Wiederspruch, Befristung, gemeinsamer Betrieb |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 2091/06 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | selbständige Betriebsabteilung, Arbeitnehmerentsendung, Urlaubskasse |
| Leitsatz: | 1. Es bestehen keine rechtliche Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber in den ab 01. Januar 2004 geltenden Fassungen von § 1 Abs.1 AEntG den Begriff des Betriebes und der selbständigen Betriebsabteilung durch Verweis auf die tarifliche Definition dieser Begriffe in den für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Bestimmungen des Baugewerbes über den fachlichen (betrieblichen) Geltungsbereich normiert hat. 2. Eine danach als selbständige Betriebsbabteilung geltende Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht von den Abschnitten I bis IV des § 1 Abs.2 VTV/Bau erfassten Betriebes bugewerbliche Arbeiten durchführt, liegt vor, wenn mehrere baugewerbliche Arbeitnehmer in koordinierter Form außerhalb der vom Betriebsinhaber zur Erreichung betrieblicher Zwecke unterhaltenen ortsfesten Einrichtung oder Anlage überwiegend bauliche Arbeiten verrichten. Eine Baustelle ist keine stationäre Betriebsstätte, wohl aber eine örtlich lokalisierbare Verwaltungseinheit. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 368/07 | |