JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Richterablehnung, Beschluss, Rechtsmittel, Beschwerde |
| Leitsatz: | Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren unanfechtbar (§ 49 Abs.3 ArbGG). Damit ist grundsätzlich auch eine außerordentliche Beschwerde ausgeschlossen. Ob in besonderen Fällen anderes zu gelten hat, bleibt offen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 467/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Zustimmungsersetzung, Bewerbungsgespräch, Aufzeichnung, Versetzung, Einstellung |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 134/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Versetzung, Aufhebung, Unterrichtung, Auslegung |
| Leitsatz: | Der Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer personellen Maßnahme nach § 101 Satz 1 BetrVG entfällt, wenn der Arbeitgeber eine denselben Arbeitnehmer betreffende neue personelle Maßnahme betriebsverfassungsrechtlich ordnungsgemäß durchführt. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer danach auf demselben Arbeitsplatz weiter beschäftigt wird. Einer zeitweiligen tatsächlichen Unterbrechung der Beschäftigung auf diesem Arbeitsplatz bedarf es nicht. Unterrichtungen des Betriebsrats durch den Arbeitgeber nach §§ 99 Abs. 4, 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG sind nach den allgemeinen Regeln von § 133 BGB auszulegen. Ausschlaggebend ist nicht der buchstäbliche Sinn der Erklärung, sondern der für den Betriebsrat unter Berücksichtigung der Gesamtumstände erkennbare wirkliche Wille des Arbeitgebers. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 111/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AGG, Rl. 2000/78/EG |
| Schlagworte: | Sozialplan, Höchstbetragsklausel, Altersdiskriminierung |
| Leitsatz: | 1. Eine die Abfindungshöhe begrenzende Höchstbetragsklausel in einem Sozialplan bewirkt keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer wegen ihres Alters. 2. Die Betriebsparteien sind nicht verpflichtet, ihre Motive für die in einem Sozialplan enthaltenen Regelungen in einer Begründung transparent zu machen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 4 Sa 1014/07 | |