JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2007
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| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Verschlechterung, Beihilfeanspruch, Betriebsrentner, Betriebsvereinbarung, Freifahrtberechtigung, Ausgliederung, Verkehrsbetrieb, Jeweiligkeitsklausel |
| Leitsatz: | Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. Jeweiligkeitsklausel deckt nicht erstmalige Verschlechterung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner im Verhältnis zu den noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche bis zur Änderung mit denen der Rentner identisch waren. Freifahrtberechtigung für Betriebsrentner ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung. 5 Jahre nach Ausgliederung des Betriebsteils "Verkehr" aus dem Unternehmen kann nicht Beteiligung an Kosten einer Jahresfahrkarte in Höhe von 30% von Betriebsrentnern - nicht von den aktiven Arbeitnehmern -verlangt werden, wenn diese nach Ausgliederung zunächst 2 Jahre lang kostenlos befördert wurden und danach kostenfrei eine beschränkte Jahresfahrkarte erhielten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1929/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Unterstützungskasse, Leistungsplan, Mitbestimmung, Leistungsverweigerungsrecht |
| Leitsatz: | 1. Wird der Leistungsplan einer Unterstützungskasse ohne Mitbestimmung des Betriebsrates verändert (verbessert), gibt das dem Arbeitgeber kein Leistungsverweigerungsrecht. 2. Sagt ein Arbeitgeber Versorgung durch eine Unterstützungskasse zu, haftet er für die Ansprüche gemäß deren Leistungsplan, auch wenn er nicht an dessen Aufstellung beteiligt war. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1445/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AGG, Rl. 2000/78/EG |
| Schlagworte: | Sozialplan, Sozialplanabfindung, Altersdiskriminierung, Ermessen |
| Leitsatz: | Die Regelungen des AGG gelten für alle Differenzierungsmerkmale von § 1 AGG erst für Sachverhalte seit dem 18. August 2006. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters gemäß Art. 1, 2, 6 der Richtlinie 2000/78/EG gilt seit der Verabschiedung der Richtlinie am 27. November 2000 auch für die Gestaltung von Sozialplänen. Die Betriebsparteien haben bei der Sozialplangestaltung im Rahmen ihrer Ermessensausübung auch wegen der Betriebsänderung drohende wirtschaftliche Nachteile unmittelbar vor dem Rentenalter und nach dessen Eintritt im Verhältnis zu den zu prognostizierenden Nachteilen anderer Arbeitnehmer angemessen zu berücksichtigen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4/19 Sa 2030/06 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, IFG, AEntG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Bautarifvertrag, Allgemeinverbindlicherklärung |
| Leitsatz: | 1. Rügt ein nach den für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes auf Zahlung in Anspruch genommener nicht tarifgebundener Arbeitgeber, die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr 1 TVG, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50% der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, hätten bei Erlass der Allgemeinverbindlicherklärung nicht vorgelegen, und trägt er vor, er habe ergebnislos versucht, vom zuständigen Ministerium und den Verbänden Auskünfte über die Zahl der von verbandsangehörigen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer zu erlangen, so sind in Ansehung von § 1 Abs.1 IFG im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prüfakten des Ministeriums beizuziehen, ihr Inhalt dem Arbeitgeber bekannt zu machen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr.1 TVG zu Recht vom Ministerium bejaht worden sind. 2. Die Allgemeinverbindlicherklärungen des BRTV/Bau v. 03. Februar 1981 idF vom 20, Dezember 1999 zum 02. Januar 2000, des BRTV/Bau v. 03. Februar 1981 idF vom 19. April 2000 zum 01. Mai 2000 sowie die des VTV/Bau v. 20. Dezember 1999 zum 01. Januar 2000 sind rechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1444/05 | |
"Hessisches Landesarbeitsgericht - Entscheidungen 06 / 2007 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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