JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zeugnisverweigerungsrecht, Verfahrensablauf |
| Leitsatz: | 1. Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 ZPO gibt dem Zeugen erst dann das Recht, auf Fragen, die ihn in die vom Gesetz umschriebene Konfliktlage bringen könnten, nicht zu antworten, wenn zuvor Fragen überhaupt gestellt wurden. 2. Verfahrensfehlerhaft ist es, in einem Zwischenurteil über die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung gem. § 384 ZPO zu entscheiden, ohne dem Zeugen zuvor überhaupt Fragen zur Person und zur Sache gestellt zu haben. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 11 Ta 83/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Betriebsänderung, Interessenausgleich, Unterlassung, einstweilige Verfügung |
| Leitsatz: | Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, vor der Durchführung des Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 111, 112 BetrVG eine Betriebsänderung durchzuführen. Der Betriebsrat kann - ggf. mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung - vom Arbeitgeber die Unterlassung der Durchführung der Betriebsänderung vor Abschluss des Verfahrens verlangen. Eine einstweilige Unterlassungsverfügung ist regelmäßig nur zeitlich befristet zu erlassen. Die Dauer der Frist ist an dem Zeitraum zu orientieren, der bei konstruktiver Verhandlungsführung für den Abschluss des Beteiligungsverfahrens einschließlich einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich erforderlich sein wird (Bestätigung der bisherigen Kammerrechtsprechung). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBVGa 137/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Entschädigung, Diskriminierung, Einstellung, Stellenbewerber, schwerbehinderter Mensch, Gleichgestellter, öffentlicher Dienst, Vorstellungsgespräch |
| Leitsatz: | Ein schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, wenn ein relevanter Grad der Behinderung nicht zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung bzw. dem Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegen hat, sondern erst nachträglich rückwirkend festgestellt worden ist (Revision zugelassen). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 219/07 | |
| Rechtsgebiete: | ATG, EStG |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Progeressionsvorbehalt, Aufstockungsbetrag |
| Leitsatz: | Der Arbeitnehmer hat ohne besondere Absprache in der Freistellungsphase der Altersteilzeit keinen Anspruch auf Freistellung von der Belastung aus dem Steuerprogressionsvorbehalt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 1977/06 | |