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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2007 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 6 Sa 1815/06 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigungsschutz, gesetzliche Vertreter, Niederlassungsleiter einer im europäischen Raum ansässigen Bank
Leitsatz:Der Niederlassungsleiter einer griechischen Bank, der nach deren Statut, welches nach griechischem Recht Gesetzescharakter haben soll, die Bank in ihrem Bezirk gerichtlich und außergerichtlich vertritt, ist nicht gesetzliches Vertretungsorgan der Bank i.S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 1815/06



HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1119/06 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Auslegung, Dienstwagen, Golfmitgliedschaft
Leitsatz:Die Privatnutzung eines Dienstwagens, die Bezahlung des Golfclubbeitrages und der Miete eines Appartements gehören nicht zum "Grundgehalt" i.S. der Pensionsordnung.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1119/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 20/11 Sa 971/07 vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Überstunden, Stundenzettel, Beweisvereitelung, Beweiserhebung, Hilfstatsache
Leitsatz:1. Weigert sich ein Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer geleistete Arbeitsstunden abzuzeichnen, kann hierin insbesondere dann eine Beweisvereitelung analog den §§ 427, 444 ZPO gesehen werden, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen von Pflegeleistungen allein für den Arbeitgeber tätig wird, vertraglich keine Mindestarbeitszeit vereinbart ist und der Arbeitgeber jegliche Arbeitsleistung bestritten hat.

2. Liegen die Voraussetzungen der Beweisvereitelung vor, kann dies im Rahmen des § 286 ZPO dazu führen, dass in freier Beweiswürdigung auf die Wahrheit des Vorbringens der beweisbelasteten Partei zu schließen und die Leistung aller substantiiert vorgetragenen Arbeitsstunden deshalb zu unterstellen ist.

3. Sind sowohl die substantiiert vorgetragen Umstände der Beweisvereitelung - Weigerung, geleistete Arbeitsstunden abzuzeichnen - als auch die Ableistung der substantiiert vorgetragenen Arbeitsstunden streitig, ist zunächst Beweis über die die Annahme der Beweisvereitelung rechtfertigenden Umstände zu erheben. Das im Verhältnis zwischen Hilfstatsache und Haupttatsache bestehende Verbot, zunächst über die Hilfstatsache Beweis zu erheben, greift hier nicht ein, weil die beweisbelastete Partei gerade von dem Risiko der erschwerten Beweisführung entlastet werden soll.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 20/11 Sa 971/07


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