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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2007 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 157/07 vom 29.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO, StPO
Schlagworte:Ordnungsgeld
Leitsatz:Maßgeblich für die Höhe eines wegen der Missachtung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen gegen eine Partei festgesetzten Ordnungsgeldes ist das Ausmaß von deren persönlichen Verschulden und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Im Regelfall rechtfertigt die erstmalige Missachtung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen durch eine finanziell leistungsfähige Partei die Ausschöpfung des Rahmens für die Bemessung des Ordnungsgeldes bis zu einem Fünftel und damit die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 200,00 ¤.

Die Kosten einer Beschwerde gegen eine Ordndungsgeldfestsetzung gemäß §§ 380 Abs. 3, 141 Abs. 3 S. 1 ZPO sind nicht Teil des Hauptsacheverfahrens, sondern in entsprechender Anwendung des Kostenrechts der StPO dem Beschwerdeführer und/oder der Staatskasse aufzuerlegen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 157/07



HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1155/06 vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:ZVG, VTV/Bau, ZPO
Schlagworte:Geltungsbereich, Bautarifvertrag, bauliche Leistungen, Installationsarbeiten
Leitsatz:1. Die Installation von Heizungen, das Anbringen von Klima- und Lüftungsanlagen, das Einbauen von Wasseranschlüssen, Bädern und Duschen sowie die Durchführung von Elektroarbeiten gehören zu den baulichen Leistungen im Sinne der betrieblichen Geltungsbereichsbestimmung des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV/Bau.

2. Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs.2 Abschn. VII Nr.12 VTV/Bau, wonach Betriebe des Klempnerhandwerks, des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes, des Elektroinstallationsgewerbes, des Zentralheizungs- und Lüftungsbauergewerbes sowie des Klimaanlagebaus grundsätzlich (mit Rückausnahme) vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht erfasst werden, kommt nur dann zum Tragen, wenn von dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeübt werden, die einem der genannten Gewerbezweige zuzurechnen sind. Eine Zusammenrechnung der Tätigkeiten der genannten verschiedenen Gewerbezweige darf nicht erfolgen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1155/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1885/06 vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Privatnutzung, Betriebsmittel
Leitsatz:Gibt ein Arbeitnehmer, ohne dass dies generell oder ihm gestattet worden wäre, wiederholt Privatpost in den betrieblichen Postlauf, um diese durch die Frankiermaschine seines Arbeitgebers frankieren zu lassen, verletzt er in erheblichem Maße vertragliche Pflichten, so dass eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers berechtigt sein kann.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1885/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 18 Sa 1900/06 vom 14.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, MuSchG, EFZG
Schlagworte:Aufrechnung, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Leitsatz:Arbeitgeber rechnete wegen streitigen Anspruchs auf Rückerstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen Anspruch der Arbeitnehmerin auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 Abs. 1 MuSchG) und weiter einen tatsächlich nicht bestehenden Anspruch der Arbeitnehmerin auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen auf.

Keine Entscheidung zur Ausgangsfrage, ob bei Arbeitsunfähigkeit wegen Hormonbehandlung zur Therapie der Unfruchtbarkeit der Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung geleistet werden muss bzw. bei späterer Kenntnis von der Ursache der Arbeitsunfähigkeit zurückgefordert werden darf.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1900/06


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