JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG |
| Schlagworte: | Einigungsstelle, Beschwerde, Arbeitnehmer, Rechtsanspruch |
| Leitsatz: | Eine Einigungsstelle über die Beschwerde eines Arbeitnehmers gemäß § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG ist nicht zu bestellen, wenn Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist (§ 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG). Dies gilt auch dann, wenn absehbar ist, dass der Arbeitnehmer in einem Prozess zur Durchsetzung des Anspruchs Darlegungs- oder Beweisschwierigkeiten haben wird. Ansprüche von Betriebsratsmitgliedern auf Arbeitsbefreiung zur Durchführung ihrer Aufgaben und auf betriebsübliche Vergütung im Sinne von § 37 Abs. 2 - 4 BetrVG sind echte Rechtsansprüche. Eine derartige Ansprüche betreffende Beschwerde kann deshalb nicht gegen den Willen des Arbeitgebers zum Gegenstand einer erzwungenen Einigungsstelle gemacht werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 39/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Hinweispflicht, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse |
| Leitsatz: | Verhandelt das Gericht über einen PKH-Antrag in materieller Hinsicht, muss es auch auf ein Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Geschieht dies nicht und wird auch keine Nachfrist gesetzt, kann der PKH-Antrag später nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die erforderliche Erklärung nicht vor Instanzende vorgelegen habe. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 8 Ta 49/07 | |
"Hessisches Landesarbeitsgericht - Entscheidungen 04 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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