JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Jugend- und Auszubildendenvertreter, Weiterbeschäftigung, Gemeinschaftsbetrieb, Leiharbeitnehmer |
| Leitsatz: | Im Gemeinschaftsbetrieb, für den die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt worden ist, bleibt der Vertragsarbeitgeber, mit dem das Arbeitsverhältnis nach § 78 a Abs. 2 ArbGG zustande gekommen ist, für den Auflösungsantrag nach § 78 a Abs. 4 BetrVG antragsberechtigt. Von einem freien Arbeitsplatz, auf dem das bisherige Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung weiterbeschäftigt werden kann, ist abgesehen von Missbrauchsfällen auch dann nicht auszugehen, wenn der Arbeitgeber bei generellem Einstellungsstopp auf diesem Arbeitsplatz Leiharbeitnehmer beschäftigt und kein eigenes Personal einstellt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 182/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Schlagworte: | Karenzentschädigung, Ausgleichsklausel |
| Leitsatz: | Zum Ausschluss einer Karenzentschädigung durch eine Ausgleichsklausel |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 32/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, Feststellung, Verwirkung |
| Leitsatz: | Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Betreiben eines Backshops) während laufenden Kündigungsschutzverfahrens gegen Betriebsveräußerer ist kein Umstand, der für den Betriebserwerber ein Vertrauen darauf entstehen lassen kann, der Arbeitnehmer werde sich ihm gegenüber nicht mehr auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berufen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 2097/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, SGB IX, ZPO |
| Schlagworte: | Einstellung, Leiharbeitnehmer, schwerbehinderter Mensch |
| Leitsatz: | Ein Betriebsrat kann einer für mehr als acht Wochen geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers widersprechen, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geprüft hat und/oder nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB IX frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufgenommen hat und/oder nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung angehört hat. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 24/07 | |