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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum04 / 2007 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 04 / 2007



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 182/06 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Jugend- und Auszubildendenvertreter, Weiterbeschäftigung, Gemeinschaftsbetrieb, Leiharbeitnehmer
Leitsatz:Im Gemeinschaftsbetrieb, für den die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt worden ist, bleibt der Vertragsarbeitgeber, mit dem das Arbeitsverhältnis nach § 78 a Abs. 2 ArbGG zustande gekommen ist, für den Auflösungsantrag nach § 78 a Abs. 4 BetrVG antragsberechtigt.

Von einem freien Arbeitsplatz, auf dem das bisherige Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung weiterbeschäftigt werden kann, ist abgesehen von Missbrauchsfällen auch dann nicht auszugehen, wenn der Arbeitgeber bei generellem Einstellungsstopp auf diesem Arbeitsplatz Leiharbeitnehmer beschäftigt und kein eigenes Personal einstellt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 182/06



HESSISCHES-LAG – Urteil, 6 Sa 32/07 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Karenzentschädigung, Ausgleichsklausel
Leitsatz:Zum Ausschluss einer Karenzentschädigung durch eine Ausgleichsklausel
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 32/07

HESSISCHES-LAG – Urteil, 6 Sa 2097/06 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang, Feststellung, Verwirkung
Leitsatz:Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Betreiben eines Backshops) während laufenden Kündigungsschutzverfahrens gegen Betriebsveräußerer ist kein Umstand, der für den Betriebserwerber ein Vertrauen darauf entstehen lassen kann, der Arbeitnehmer werde sich ihm gegenüber nicht mehr auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berufen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 2097/06

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 24/07 vom 24.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, SGB IX, ZPO
Schlagworte:Einstellung, Leiharbeitnehmer, schwerbehinderter Mensch
Leitsatz:Ein Betriebsrat kann einer für mehr als acht Wochen geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers widersprechen, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB IX die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geprüft hat und/oder nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB IX frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufgenommen hat und/oder nicht im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung angehört hat.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 24/07


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