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Hessisches Landesarbeitsgericht
Entscheidungen 03 / 2007
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1602/06 vom 26.03.2007
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Geltungsbereich, Bautarifvertrag, selbständige Betriebsabteilung |
| Leitsatz: | Die Voraussetzungen einer selbständigen baulichen Betriebsabteilung im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VI VTV/Bau liegen nicht vor, wenn die Arbeitnehmer je nach Auftragslage sowohl für bauliche wie für nichtbauliche Arbeiten eingesetzt werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1602/06 |
HESSISCHES-LAG – Beschluss, 16 Ta 94/07 vom 23.03.2007
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Weiterbeschäftigung, Mutwilligkeit |
| Leitsatz: | Wird neben dem Kündigungsschutzantrag ein Antrag auf Weiterbeschäftigung unbedingt gestellt, kommt für diesen Antrag die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit in der Regel nicht in Betracht, weil es kostengünstiger gewesen wäre, den Weiterbeschäftigungsantrag als uneigentlichen Hilfsantrag ("für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag") zu stellen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 94/07 |
HESSISCHES-LAG – Beschluss, 8 Ta 619/06 vom 22.03.2007
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Unterhaltspflicht, Eltern, lebenswichtige Angelegenheiten, Prozesskostenvorschuss |
| Leitsatz: | Ein nach § 115 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern besteht nur für Rechtsstreitigkeiten, die persönliche oder lebenswichtige Angelegenheiten des Kindes betreffen (BAG vom 12.12.1966 - AP Nr. 1 zu § 110 ZPO). Klagen gegen eine Abmahnung oder auf Restlohn gehören nicht dazu. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 8 Ta 619/06 |
HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1297/06 vom 19.03.2007
| Rechtsgebiete: | AEntG, ZPO |
| Schlagworte: | Luxemburg, Urlaubskassenbeiträge, Wiedereinsetzung, Berufungseinlegung, Fax, Unterschrift |
| Leitsatz: | Das luxemburgische, für Arbeitsverhältnisse im Baugewerbe maßgebliche Recht ist nicht günstiger als das deutsche bautarifliche Urlaubsrecht. Deshalb sind auch Arbeitgeber mit Sitz in Luxemburg, die in Deutschland durch entsandte Arbeitnehmer bauliche Leistungen durchführten, zu Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen verpflichtet.
Zu Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungseinlegung durch ein Fax, das keine Unterschrift wiedergibt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1297/06 |
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