JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG 1972 |
| Schlagworte: | Vergütung, Betriebsratstätigkeit, Teilfreistellung, Darlegungslast |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die Darlegung der Erforderlichkeit von Betriebsratstätigkeit, die in Einzelfällen über die Teilfreistellung hinaus ausgeführt wird. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 1343/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, BBiG, BBTV |
| Schlagworte: | Berufsausbildung, Schadensersatz, Ausbildungsvergütungserstattung, Urlaubskasse |
| Leitsatz: | 1. Vereinbaren Auszubildender und ausbildender Arbeitgeber, dass an den Auszubildenden keine Ausbildungsvergütung gezahlt werden soll, führt das nicht zur Nichtigkeit des Ausbildungsverhältnisses. 2. In einem solchen Fall kann die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) die Erstattungsleistungen für Ausbildungsvergütung, die sie in Unkenntnis fehlender Zahlung von Ausbildungsvergütung an den baugewerblichen Arbeitgeber gezahlt hatte, u.U. auch als Schadensersatz nach § 823 Abs.2 BGB iVm § 263 StGB vom ausbildenden Arbeitgeber zurückverlangen. 3. Nimmt der Auszubildende in einem solchen Fall an der überbetrieblichen Ausbildung teil, besteht kein Anspruch der ULAK auf Rückzahlung von erstatteten Kosten für die überbetriebliche Ausbildung. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 725/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | personenbedingte Kündigung, Unmöglichkeit, Arbeitsleistung, Gesundheitszustand, Verschlechterung |
| Leitsatz: | Keine Unmöglichkeit der Leistungserbringung bei Vorliegen lediglich der Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei tatsächlicher Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18/16 Sa 340/06 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Verfügungsgrund, Teilzeitbeschäftigung |
| Leitsatz: | Klägerin begehrt in beiden Instanzen erfolglos Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf 7,8 Stunden / Woche (2 Vormittage), nach dem die Beklagte ihre Bereitschaft zu einer Reduzierung auf 5 Vormittage / Woche erklärt hat und bereit ist, die Kinder in den Betriebskindergarten aufzunehmen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 19 SaGa 1832/06 | |