JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BGB, SGB IX |
| Schlagworte: | außerordentliche Kündigung, Beleidigung, Vorgesetzter, Lüge, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz |
| Leitsatz: | 1. Außerordentliche Kündigung eines Sachbearbeiters für Bauleitplanung, der zu seinem Vorgesetzten sagte: "Sie lügen, wie Sie das immer machen." 2. Zum Bedeutungsinhalt des Verbs "lügen". 3. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass die Äußerung des Klägers überlegt erfolgte und nicht im Rahmen einer emotional geprägten Auseinandersetzung. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 1962/05 | |
"Hessisches Landesarbeitsgericht - Entscheidungen 09 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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