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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum09 / 2006 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 09 / 2006



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HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 1962/05 vom 01.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, Beleidigung, Vorgesetzter, Lüge, Schwerbehinderung, Sonderkündigungsschutz
Leitsatz:1. Außerordentliche Kündigung eines Sachbearbeiters für Bauleitplanung, der zu seinem Vorgesetzten sagte: "Sie lügen, wie Sie das immer machen."

2. Zum Bedeutungsinhalt des Verbs "lügen".

3. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass die Äußerung des Klägers überlegt erfolgte und nicht im Rahmen einer emotional geprägten Auseinandersetzung.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 1962/05




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