JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2006
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlvorschlag, Frist |
| Leitsatz: | Der Wahlvorstand ist nicht berechtigt, die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf eine bestimmte Uhrzeit des letzten Tages der Frist (hier: 12 Uhr mittags) zu begrenzen. Ob eine Begrenzung auf das Arbeitsende der überwiegenden Zahl der Mitarbeiter rechtswirksam ist, konnte offenbleiben, da maßgebliche Teile der Belegschaft in 24-Stunden-Wechselschicht arbeiteten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 16/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, HGO |
| Schlagworte: | Betriebsratswahl, Anfechtung, Führungsvereinbarung, Gemeinsamer Betrieb |
| Leitsatz: | Erfolglose Anfechtung einer Betriebsratswahl bei einem Bühnenbetrieb, da der Wahlvorstand zu Recht von einem gemeinsamen Betrieb zwischen der Stadt und der Bühnen-GmbH ausgegangen ist und hinsichtlich der Führungsvereinbarung kein Verstoß gegen § 122 HGO anzunehmen ist. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 215/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, Richtlinie 2001/23/EG |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Freistellungsphase, Insolvenz, Betriebsübergang |
| Leitsatz: | 1. Die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses befinden, gehen gemäß § 613 a BGB auf einen Betriebserwerber über - dies gilt auch dann, wenn über den Betriebsveräußerer ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. 2. Auch solche Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung die auf Arbeitsleistungen vor Insolvenzeröffnung beruhen, sind von einem Erwerber, der einen Betrieb vom Insolvenzverwalter erwirbt, zu erfüllen, soweit sie nach dem Betriebsübergang fällig werden (Abweichung von BAG v. 19.10.04 9 AZR 645/03). 3. Gegenüber dem Insolvenzverwalter können solche Ansprüche nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1744/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GewO |
| Schlagworte: | Annahmeverzug, Verlust, Reinigungsauftrag, Weisungsrecht, Grenzen des Weisungsrechts |
| Leitsatz: | Im ungekündigten Arbeitsverhältnis bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers grundsätzlich eines tatsächlichen Angebots der Arbeitskraft jedenfalls bei feststehendem Arbeitsort und feststehender Arbeitszeit. Muss der Arbeitgeber zunächst dem Arbeitnehmer sagen, wo er zu arbeiten hat und zu welcher Zeit er zu beginnen hat, genügt ein wörtliches Angebot. Die Zuweisung einer Tätigkeit, die von ihrem Arbeitsort her nicht billigem Ermessen entspricht, löst nicht die Verpflichtung des Arbeitemehrs aus seine Arbeitsleistung tatsächlich an diesem Arbeitsort anzubieten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 19/11 Sa 2008/05 | |