JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Kostenfestsetzung, Verjährung, Kostenerstattung |
| Leitsatz: | Die Verjährungsfrist des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n. F.). (Anschluss an BGH vom 23. März 2006 - V ZB 189/05 -, NJW 2006, 1962). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 341/06 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Bautarifvertrag, Fenstereinbau, Türeinbau |
| Leitsatz: | Ein Betrieb, von dem arbeitszeitlich überwiegend von Drittunternehmen bezogene Tür- und Fensterelemente eingebaut werden, ist nicht deshalb als Betrieb des Glaserhandwerks vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge ausgenommen, weil einer der beiden beschäftigten Arbeitnehmer, der keine abgeschlossene Ausbildung im Glaserhandwerk besitzt, vor seiner Tätigkeit im Betrieb jahrelang in einer Glaserei tätig war. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1889/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, Unterrichtungspflicht, Schadensersatz |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob ein Arbeitnehmer, der dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht widersprochen hatte und desssen Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber ca neun Monate nach Betriebsübergang und Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Betriebserwerbers gekündigt worden war, vom Betriebsveräußerer Zahlung eines Entschädigungsbetrages als Nachteilsausgleich oder als Schadensersatz wegen Verletzung von Informationspflichten anlässlich des Betriebsübergangs verlangenkann. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 2222/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Aktienoption, freigestelltes Betriebsratsmitglied, Verschaffungsanspruch, Schadensersatz |
| Leitsatz: | 1) Hat ein freigestelltes Betriebsratsmitglied neben seinem Arbeitsverhältnis von der ausländischen Muttergesellschaft auf der Basis eines Aktienoptionsplans Aktienoptionen bezogen, so folgt daraus kein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber aus § 37 Abs. 4 BetrVG auf Verschaffung solcher Optionen während der Zeit der Freistellung von der beruflichen Tätigkeit- und zwar auch dann nicht, wenn eine mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbare Person im Gegensatz zu diesem weiterhin Aktienoptionen erhält. 2) Mangels vorliegender Verletzung eigener Pflichten des Arbeitgebers besteht diesem gegenüber auch kein Schadensersatzanspruch. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 7/2 Sa 1544/05 | |