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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2006 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 12 Sa 953/04 vom 12.05.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Sozialauswahl, Vergleichbarkeit, außertarifliche Angestellte
Leitsatz:Einzelfall zur Vergleichbarkeit zweier Arbeitnehmer (Kundenberater einer Bank) im Rahmen der Sozialauswahl; unterschiedliche Höhe der Vergütung als Abgrenzungskriterium.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 953/04



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 243/06 vom 11.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Persönliches Erscheinen, Ordnungsgeld, Vergleich
Leitsatz:1. Zur Sachaufklärung im Sinne von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist ein Vertreter einer persönlich geladenen Partei auch dann nicht geeignet, wenn er zwar über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, aber nicht Willens oder berechtigt ist, diese Kenntnisse in die mündliche Verhandlung einzubringen.

2. Ein Vertreter einer persönlich geladenen Partei ist nicht im Sinne von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO zum Vergleichsschluss legitimiert, wenn die Partei die von ihr erteilte Prozessvollmacht durch die Weisung einschränkt, im Termin keinen Vergleich zu schließen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 243/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1644/05 vom 08.05.2006

Rechtsgebiete:TVG, VTV/Bau
Schlagworte:Bautarifvertrag, Laminatverlegung, Maler- und Lackiererhandwerk
Leitsatz:1. Das Verlegen von Laminat gehört nach Herkommen und Üblichkeit auch zu den Tätigkeiten, die von Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden.

2. Ein Betrieb, von dem, bezogen auf ein Kalenderjahr, arbeitszeitlich überwiegend Anstricharbeiten, Putzarbeiten und Laminatverlegearbeiten durchgeführt werden, zählt zu den vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarfverträge ausdrücklich ausgenommenen Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks, soweit die Putzarbeiten allein oder in Zusammenrechnung mit anderen vom Betrieb durchgeführten, in § 1 Abs.2 Abschn. IV und V VTV/Bau genannten Tätigkeiten nicht arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn Anstricharbeiten mehr als 20% der Gesamtarbeitszeit ausmachen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1644/05

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 127/06 vom 05.05.2006

Rechtsgebiete:RVG, VV RVG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensgebühr
Leitsatz:Die Verfahrensgebühr für Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesarbeitsgericht bestimmt sich nach Nr. 3506 VV RVG (1,6-fache Gebühr) und nicht nach Nr. 3500 VV RVG (0,5-fache Gebühr). Rechtsbeschwerde zugelassen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 127/06


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