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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2006 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBVGa 81/06 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG, SGB II
Schlagworte:Betriebsratswahl, Abbruch, Wahlberechtigung, Erwerbsfähige Hilfebedürftige
Leitsatz:Abbruch einer Betriebsratswahl im Eilverfahren, weil die beim Arbeitgeber beschäftigten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Aufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II als wahlberechtigt angesehen und bei der Berechnung der Betriebsratsgröße mitberücksichtigt worden sind.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBVGa 81/06



HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 1695/03 vom 19.05.2006

Rechtsgebiete:TVG, VTV Bau
Schlagworte:Sozialkassen, Geltungsbereich, VTV, baugewerbliche Tätigkeit, Durchbruch, Abbruch, Ausforschungsbeweis, schlüssige Darlegung
Leitsatz:Nach durchgeführter Beweisaufnahme erfolgreiche Klage der ZVK aus dem Bereich Durchbruch / Abbruch; Aufgabe der Rechtsprechung der Kammer 10 zur Beweisbarkeit von Durchbruch-/Abbrucharbeiten.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 1695/03

HESSISCHES-LAG – Urteil, 15/2 Sa 1840/05 vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, Auslegung, Änderungskündigung, betriebsbedingt
Leitsatz:Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge; Ordentliche Änderungskündigugng unwirksam wegen durch Bezugnahme auf BAT vereinbarter Unkündbarkeit; Auslegung des Passus "einschließlich der für ... geltenden Zusatzbestimmungen"
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15/2 Sa 1840/05

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 989/05 vom 15.05.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Fristberechnung
Leitsatz:Fällt das Hindernis, dass einer rechtzeitigen Einlegung der Berufung entgegenstand (hier: Kenntnis der Partei von der Zustellung des anzufechtenden Urteils), vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist weg und läuft die Zweiwochenfrist des § 234 Abs.1 S. 1 ZPO für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ab, beginnt die Monatsfrist für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumnung der Berufungsbegründungsfrist (§ 234 Abs.1 S.2 ZPO) nicht erst mit Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 Abs.1 S.1 ZPO, sondern bereits mit dem Tage des Wegfalls des Hindernisses zu laufen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 989/05


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