JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2006
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BetrVG, SGB II |
| Schlagworte: | Betriebsratswahl, Abbruch, Wahlberechtigung, Erwerbsfähige Hilfebedürftige |
| Leitsatz: | Abbruch einer Betriebsratswahl im Eilverfahren, weil die beim Arbeitgeber beschäftigten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Aufwandsentschädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II als wahlberechtigt angesehen und bei der Berechnung der Betriebsratsgröße mitberücksichtigt worden sind. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBVGa 81/06 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV Bau |
| Schlagworte: | Sozialkassen, Geltungsbereich, VTV, baugewerbliche Tätigkeit, Durchbruch, Abbruch, Ausforschungsbeweis, schlüssige Darlegung |
| Leitsatz: | Nach durchgeführter Beweisaufnahme erfolgreiche Klage der ZVK aus dem Bereich Durchbruch / Abbruch; Aufgabe der Rechtsprechung der Kammer 10 zur Beweisbarkeit von Durchbruch-/Abbrucharbeiten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 1695/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, Auslegung, Änderungskündigung, betriebsbedingt |
| Leitsatz: | Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge; Ordentliche Änderungskündigugng unwirksam wegen durch Bezugnahme auf BAT vereinbarter Unkündbarkeit; Auslegung des Passus "einschließlich der für ... geltenden Zusatzbestimmungen" |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15/2 Sa 1840/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Fristberechnung |
| Leitsatz: | Fällt das Hindernis, dass einer rechtzeitigen Einlegung der Berufung entgegenstand (hier: Kenntnis der Partei von der Zustellung des anzufechtenden Urteils), vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist weg und läuft die Zweiwochenfrist des § 234 Abs.1 S. 1 ZPO für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsfrist erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ab, beginnt die Monatsfrist für einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumnung der Berufungsbegründungsfrist (§ 234 Abs.1 S.2 ZPO) nicht erst mit Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 Abs.1 S.1 ZPO, sondern bereits mit dem Tage des Wegfalls des Hindernisses zu laufen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 989/05 | |