( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum02 / 2006 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 1/06 vom 14.02.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Einigungsstelle, Bestellung
Leitsatz:1. Für die Bestellung einer Einigungsstelle gemäß § 109 BetrVG genügt es, wenn der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten verlangt hat und zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht.

2. Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteilitgten im Einigungsstellenbestellungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann vom Antragsteller auch bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden.

3. Lehnt der andere Betriebspartner die Bildung einer Einigungsstelle grundsätzlich ab, bedarf es vorgerichtlich keiner Verhandlungen über die Person des Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 1/06



HESSISCHES-LAG – Urteil, 9 Sa 915/05 vom 02.02.2006

Rechtsgebiete:GG, TVG, BetrVG, BGB
Leitsatz:1. Der von einer Gewerkschaft im Jahre 2003 um den Abschluss eines Tarifvertragssozialplans geführte Arbeitskampf war nicht rechtswidrig.

2. Im Rahmen der vom klagenden Arbeitgeberverband gestellten Globalanträge auf Unterlassung von Streiks um Tarifvertragssozialpläne (unternehmensbezogene Verbandstarifverträge) konnte nicht festgestellt werden, dass solche Streiks in jedem Fall gegen die Friedenspflicht oder Koalitionsfreiheit des Unternehmens oder des Arbeitgeberverbandes verstoßen. Die kollektive Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbandes wird regelmäßig nicht unzulässig beeinträchtigt, wenn mit diesem um generelle Regelungen in einem Verbands(flächen)manteltarifvertrag verhandelt wird und gleichzeitig ein Sozialplantarifvertrag erstreikt wird, der sich auf eine bestimmte, nur ein einzelnes Unternehmen betreffende Betriebsänderung bezieht.

3. Die §§ 111 ff. BetrVG entfalten im Hinblick auf sog. Tarifsozialpläne keine Sperrwirkung. § 112 Abs. 1 Satz 4 BetrVG setzt solche Tarifverträge voraus.

4. In einer Situation, in der die Existenz von zahlreichen Arbeitsplätzen auf dem Spiel steht, verstoßen auch sehr weitreichende Tarifforderungen nicht gegen die von Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Unternehmensautonomie und sind als Erschwernisse der Durchsetzung von Unternehmensentscheidungen nicht unzulässig, solange die Streikforderung nicht auf die Verhinderung der unternehmerischen Maßnahme selbst gerichtet ist. Maßgeblich für die Beurteilung ist die Streikforderung auf der Grundlage des Streikbeschlusses der Gewerkschaft.

5. Auch eine weit überzogene Tarifforderung führt grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit des Arbeitskampfes, da es nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte ist, korrigierend in die Höhe einer Tarifforderung einzugreifen, solange diese auf ein tariflich regelbares Ziel gerichtet ist. Die Höhe einer Tarifforderung unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 9 Sa 915/05


Seite:   1  2  3 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/hessisches-lag/uebersicht-2006-02-3

"Hessisches Landesarbeitsgericht - Entscheidungen 02 / 2006 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN