JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GewO, BGB, Satzung der Gewerkschaft ver.di |
| Schlagworte: | Zuweisung, Tätigkeit, Direktionsrecht, Ermessensreduzierung auf Null |
| Leitsatz: | Ein vormals als Geschäftsführer der Geschäftsstelle der ÖTV-Kreisverwaltung beschäftigter Arbeitnehmer kann nicht verlangen, als Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft ver.di beschäftigt zu werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3 Sa 1259/04 | |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Schlagworte: | auflösende Bedingung, Gutachten, Amtsarzt, Dienstunfähigkeit |
| Leitsatz: | Durch das Gutachten eines Amtsarztes wird das Arbeitsverhältnis nur dann beendet, wenn in dem Gutachten der Rechtsbegriff der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zutreffend erfasst wird. Dies ist nicht der Fall, wenn der Amtsarzt den Arbeitnehmer als "dienstunfähig" bezeichnet. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 3/11 Sa 909/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Sozialplan, Abfindung, Nettolohnzusage |
| Leitsatz: | 1. Die Betriebspartner sind befugt, in einem Sozialplan Leistungen zum Ausgleich von Rentennachteilen durch eine vorgezogene Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente vorzusehen. 2. Verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Übernahme der auf eine solche Leistung anfallenden Lohnsteuer, betrifft dies im Zweifel nur den sich bei der Auszahlung ergebenden Lohnsteuerabzug nach § 39 EstG und nicht die tatsächliche Einkommenssteuerbelastung aufgrund der Jahressteuerveranlagung. 3. Die Unklarheitenregel und das Transparenzgebot sind gemäß § 310 IV BGB bei der Sozialplanauslegung nicht heranzuiehen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 4/8 Sa 743/05 | |
| Rechtsgebiete: | Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 27.07.2004 |
| Schlagworte: | Arzt im Praktikum, Zweckbefristung |
| Leitsatz: | Arbeitsvertrag als Arzt im Praktikum ist zweckbefristet im Hinblick auf die Erlangung der Approbation. Dieser Zweck ist erreicht mit der Abschaffung des AiP durch Art. 10 des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze vom 27.07.2004. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 10 Sa 653/05 | |