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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum01 / 2006 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 208/05 vom 31.01.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Einigungsstelle, Bestellung, Regelungsgegenstand
Leitsatz:In einem Antrag auf Bestellung einer Einigungsstelle muss hinreichend konkret angegeben werden, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll. Die Erfüllung dieser Zulässigkeitsverordnung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 208/05



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 597/05 vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, BetrVG, InsO
Leitsatz:1. Offensichtlich mutwillig im Sinne von § 11 a Abs. 2 ArbGG kann eine Rechtsverfolgung auch dann sein, wenn der Antragsteller nicht wider besseres Wissen handelt, sondern sich einer für einen Rechtskundigen eindeutigen Rechtslage verschließt.

2. Die Geltendmachung eines Gesamtschadens im Sinne von § 92 InsO gegen den Massenschädiger kann mutwillig sein.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 597/05

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 580/05 vom 23.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Wurde ein Ordnungsgeld wegen einer nicht entschuldigten Säumnis gegen den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person verhängt, ist zur Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss nur der gesetzliche Vertreter persönlich, nicht aber die juristische Person befugt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 580/05

HESSISCHES-LAG – Urteil, 7 Sa 786/05 vom 23.01.2006

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Sonderzahlung, Treuebonus, Stichtagsregelung
Leitsatz:Auch unter der Geltung der §§ 305 ff BGB wird daran festgehalten, dass Stichtagsregelungen bei Bonuszusagen grundsätzlich auch dann zulässig sind, wenn sie den Arbeitnehmer zum Erhalt des Bonusanspruchs bis weit in das Folgejahr an das Arbeitsverhältnis binden.

Ob darin eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB liegt, hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab. (Dies wurde im vorliegenden Fall bei einer Bindung bis zum 30. September des Folgejahres und einer Bonushöhe, die fast das Jahresfixgehalt erreichte, verneint.)
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 7 Sa 786/05


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