JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KschG, BGB |
| Schlagworte: | Änderungskündigung, außerordentliche Ändierungskündigung, Auslauffrist |
| Leitsatz: | Wird eine Änderungskündigung als außerordentliche Kündigung ausgesprochen, muss für sie ein wichtiger Grund vorliegen, der eine weitere dauerhafte Zusammenarbeit unzumutbar macht, auch wenn eine soziale Auslauffrist entsprechend der Kündigungsfrist eingeräumt wird. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8/2 Sa 639/05 | |
| Rechtsgebiete: | RVG VV |
| Schlagworte: | Terminsgebühr, Versäumnisurteil |
| Leitsatz: | Wird im Termin nicht nur der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt, sondern zuvor noch über die Präzisierung des Klageantrags und über materiell-rechtliche Fragen zur Schlüssigkeit des Klagebegehrens gesprochen, erwächst dem Rechtsanwalt die volle Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG. Eine Reduzierung auf 0,5 gemäß Nr. 3105 VV RVG hat zu unterbleiben. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 481/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Einstellung, Arbeitszeiterhöhung |
| Leitsatz: | Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer Bankangestellten von dreißig auf fünfunddreißig Stunden ist keine mitbestimmungspflichtige Einstellung. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 121/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Einstellung, Arbeitszeiterhöhung |
| Leitsatz: | Die Verdoppelung der Arbeitszeit einer bisher acht Stunden pro Woche eingesetzten Servicemitarbeiterin einer Bank ist als Einstellung gemäß § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 120/05 | |