JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Arbeitnehmer, Handelsvertreter |
| Leitsatz: | Die Leiterin eines Fachgeschäfts für Erotikartikel, die nicht verpflichtet ist, selbst die Dienste zu erbringen und Hilfskräfte einsetzen kann und einsetzt, ist keine Arbeitnehmerin, auch wenn sie ansonsten keinen unternehmerischen Spielraum hinsichtlich des Geschäftsbetriebs hat (im Anschluss an Hess. LAG v. 26.01.2005 - 2 Sa 1241/04). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 898/05 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Abbruch, Bautarifvertrag |
| Leitsatz: | 1. Betriebe, von denen arbeitszeitlich überwiegend Abbrucharbeiten durchgeführt werden, werden nur unter den Voraussetzungen der Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung für Abbruchbetriebe von der Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes erfasst. 2. Behauptet ein von der ZVK/Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommener, nicht tarifgebundener Arbeitgeber, von seinem Betrieb würden arbeitszeitlich überwiegend Abbrucharbeiten durchgeführt, obliegt es der ZVK/Bau die Tatsachen darzulegen und im Streitfall auch zu beweisen, aus denen sich herleiten läßt, dass der Betrieb von dem für allgemeinverbindlich erklärten betrieblichen Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes erfasst wird (Abgrenzung zu BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - EzA § 1 AEnzG Nr. 8). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 611/04 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerentsendung, Bautarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeitserklärung, Fertigbauarbeiten |
| Leitsatz: | Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der durch aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland Lagerhallen aus Stahl durch Verschrauben und Verschweißen vorgefertigter Elemente errichtet, führt Fertigbauarbeiten im Sinne der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge (BAnz Nr. 20. v. 20. Januar 2000 und BAnz Nr. 218 v. 30. Oktober 2002) aus (Bestätigung des Kammerurteils v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 -EzAÜG § 1 AEntG Nr.16). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1050/04 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Treppenbau, Bautarifvertrag |
| Leitsatz: | Ein Betrieb, von dem arbeitszeitlich überwiegend Treppen hergestellt und diese hergestellten Treppen eingebaut werden, führt Zimmererarbeiten durch und wird deshalb vom betrieblichen Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes erfasst. Dass es sich beim Treppenbau auch um Tätigkeiten des Schreinerhandwerks handelt, ist unerheblich, weil vom Geltungsbereich der Bautarifverträge seit 01. Januar 1996 auch Betriebe des Schreinerhandwerks erfasst werden, die Zimmererarbeiten durchführen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 2023/04 | |