JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Koppelungsgeschäft, Zustimmung, Betriebsrat, sachfremde Verknüpfung |
| Leitsatz: | Macht ein Betriebsrat seine Zustimmung zur Überstunden von der Verlängerung befristeter Arbeitsverträge abhängig, so verhält er sich nicht rechtmissbräuchlich und verstößt auch nicht gegen § 2 Abs. 1 BetrVG. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 5/9 TaBV 51/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BetrVG |
| Leitsatz: | Verfahrensgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist bei Einstellungen und Versetzungen nicht die Zulässigkeit der personellen Maßnahme zum Zeitpunkt des Widerspruchs des Betriebsrats oder zu dem vom Arbeitgeber vorgesehenen Zeitpunkt der Umsetzung der personellen Maßnahme, sondern die Zulässigkeit im Zeitpunkt der letzten Anhörung. Aus diesem Grund bedarf es nicht der Einleitung einer erneuten Zustimmungs- und Zustimmungsersetzungsverfahrens, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens die Versetzung individualrechtlich durch eine Änderungskündung ermöglichen will. Ein gleichwohl eingeleitetes weiteres Zustimmungsersetzungsverfahren führt nicht zur Erledigung des ersten. Es ist vielmehr wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4/18 TaBV 49/05 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, TVR/Baugewerbe |
| Schlagworte: | Rentenkürzung, Tarifvertrag, Baugewerbe |
| Leitsatz: | Die durch § 19 Abs. 2 des Tarifvertrages über Rentenbeihilfen im Baugewerbe vom 31. Oktober 2002 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 angeordnete Kürzung der tariflichen Beihilfen zur Altersrente, zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und zur Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige Arbeitnehmer, deren Versicherungsfall vor dem 1. Januar 2003 eingetreten ist, ist unwirksam. Diese ehemaligen Arbeitnehmer haben Anspruch auf ungekürzte Zahlung der tariflichen Beihilfe. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 425/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Säumnis, Verkündungstermin |
| Leitsatz: | 1. Zwischen einem Termin zur mündlichen Verhandlung und einem darauf anberaumten Verkündungstermin darf kein fünf Monate überschreitender Zeitraum liegen. 2. Für Säumnisentscheidungen aufgrund eines Kammertermins ist nicht die Kammer des Arbeitsgerichts in voller Besetzung, sondern allein der Vorsitzende zuständig. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 448/05 | |
"Hessisches Landesarbeitsgericht - Entscheidungen 10 / 2005 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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