JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2005
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRTV/Bau, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Urlaubsentschädigung |
| Leitsatz: | Für hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung iSv § 114 ZPO reicht es aus, wenn sich entscheidungserhebliche Rechtsfragen mangels eindeutiger gesetzlicher Regelung oder Klärung der Fragen durch die Rechtsprechung von einem Kundigen nicht ohne Schwierigkeiten beantworten lassen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 389/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, JAR-OPS |
| Schlagworte: | Leitender Angestellter, Qualitätsmanager, JAR-OPS |
| Leitsatz: | Ein Qualitätsmanager einer Luftverkehrsgesellschaft im Sinne von Ziffer 1035 JAR-OPS ist leitender Angestellter, wenn er aufgrund seiner Spezialkenntnise Entscheidungen der Unternehmensleitung maßgeblich beeinflusst. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4/18 TaBV 77/05 | |
| Rechtsgebiete: | KV GKG |
| Schlagworte: | Auslagen, Aktenversendungspauschale |
| Leitsatz: | Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt pro Sendung an und ist unabhängig von der Anzahl der versandten Aktenstücke. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 401/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, kollektive Regelung, Mitbestimmung, Betriebsrat |
| Leitsatz: | 1. Der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterfallen auch kollektive Regelungen von Übergangsgeldern für die Zeit zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Eintritt des Versorgungsfalles. 2. Der Arbeitnehmer hat ausnahmsweise zu beweisen, dass der Betriebsrat nicht mitbestimmt hat, wenn eine Überbrückungsregelung unbeanstandet seit fast 20 Jahren durchgeführt wurde und kein Anlass zu Zweifeln an ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Wirksamkeit bestand. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 827/04 | |