JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG |
| Schlagworte: | Bedarf, Bedarfsprognose, vorübergehend |
| Leitsatz: | Eine Befristung wegen vorübergehenden betrieblichen Bedarfs ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber anhand einer exakt und detailliert darzulegenden Bedarfsprognose angibt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerade der betreffende Arbeitnehmer nach Ablauf des Befristungszeitraums nicht mehr beschäftigt werden konnte. Dazu reicht ein Hinweis auf den Wunsch eines Landes, entsandte ausländische Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist bis zu einer bestimmten Quote durch Einheimische ersetzen zu wollen, jedenfalls dann nicht aus, wenn das Gastland selbst über Jahrzehnte erkennbar auf das fristgerechte Erreichen dieser Quote keinen Wert gelegt hat. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 1469/04 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | bauliche Tätigkeit, Hochregallagermontage, Betriebsabteilung |
| Leitsatz: | 1. Das Aufstellen (Montieren) von sog. Hochregallagern ist keine bauliche Tätigkeit im Sinne der Bautarifverträge. 2. Die Merkmale einer (selbständigen) baulichen Betriebsabteilung im Sinne von § 211 Abs.1 SGB III sind nur dann erfüllt, wenn ein von der übrigen Tätigkeit abgegrenzter verselbständigter arbeitstechnischer Leitungsapparat vorhanden ist. Allein der Umstand, dass von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der unter Einrechnung der Tätigkeiten in seinem Heimatland arbeitsszeitlich überwiegend nichtbauliche Tätigkeiten verrichtet, in Deutschland Arbeitnehmer mit baulichen Tätigkeiten beschäftigt werden und der Arbeitgeber in Deutschland eine Postanschrift unterhält, reicht nicht aus. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16/10 Sa 407/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BetrVG, BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Betriebsratswahl, Abbruch |
| Leitsatz: | Kein Eingriff in laufende Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung im Rahmen des Schwellenwertes von 20 / 21 wahlberechtigten Arbeitnehmern, weil fehlende Wahlberechtigung wegen Eigenschaft einer Mitarbeiterin als leitende Angestellte oder freie Mitarbeiterin nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBVGa 82/05 | |
| Rechtsgebiete: | AÜG, TVG, VTV-Bau 1986 |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis, Bautarifvertrag |
| Leitsatz: | Verfügt ein Verleiher über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, verstößt aber gegen § 1b AÜG a.F., führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer und auch nicht zur entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 511/03 | |