JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Altersversorgung, Unterstützungskasse, Konzernbetriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | Ist Versorgung durch eine Unterstützungskasse zugesagt, werden die Versorgungsansprüche noch nicht durch eine Konzernbetriebsvereinbarung verändert, die auf eine Änderung der Richtlinien der Unterstützungskasse abzielt. Es bedarf der Umsetzung durch entsprechende Änderung der Richtlinien durch die zuständigen Organe der Unterstützungskasse. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 577/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, Tätlichkeit, Interessenabwägung, Auflösungsantrag |
| Leitsatz: | Tätlichkeiten (Ohrfeigen) gegenüber einem Kollegen konnten bei einem 57 Jährigen Arbeitnehmer nach über 30jähriger Betriebszugehörigkeit aufgrund der Interessenabwägung keine außerordentliche aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1839/04 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, VTV/Bau, ZPO |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerentsendung, Urlaubskassenbeitrag, Berufungsfrist, Empfangsbekenntnis |
| Leitsatz: | Zahlt ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für audrücklich bestimmte Monate Urlaubskassenbeiträge, erlischt damit seine Zahlungsverpflichtung für die bei der Zahlung bestimmten Monate. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse ist nicht berechtigt, solche Zahlungen auf Beitragsforderungen für andere, nicht ausgeglichene Monate oder auf Zinsforderungen gegen den Arbeitgeber anzurechnen. Aus § 18 Abs. 5 und § 22 Abs. 1 VTV/Bau vom 20. Dezember 1999 ergibt sich nichts anderes. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16/10 Sa 1283/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, GG, BGB |
| Schlagworte: | Zustimmungsersetzung, Kündigung, Betriebsrat, Meinungsäußerung, betriebspolitische Auseinandersetzung, grobe Beleidigung, Arbeitskollegen |
| Leitsatz: | Nichtersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, das anonym in die Betriebskästen von Kollegen/innen eine Karikatur eingeworfen hat, die eine Gruppe von Personen - Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen - zeigte, deren Gesichter als Hinterteile verfremdet dargestellt waren und die betitelt war: "wir sind, was volkt". Es handelte sich um eine Reaktion des Betriebsratsmitglieds gegenüber Unterzeichnern eines offenen Briefes an den Betriebsrat, in dem es um Kritik an seiner wenig konstruktiven Haltung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Herabsetzung von Sondervergütungen ging. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 12/4 TaBV 127/04 | |