JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Kaufmännische Tätigkeiten |
| Leitsatz: | 1. Werden von einem Betrieb sowohl bauliche Leistungen (hier: Montage von Türen und Fenstern) wie auch nichtbauliche Tätigkeiten (hier: Vertrieb von Fenstern und Türen ohne Montage) durchgeführt, so ist die Arbeitszeit der kaufmännischen Angestellten, die für beide Bereiche tätig sind (hier: Werbung von Kunden und Kundenberatung) anteilig auf beide Bereiche zu verteilen. 2. Bei fehlenden konkreten Angaben über die auf beide Bereiche entfallene Arbeitszeit dieser kaufmännischen Angestellten kann der jeweilige Anteil der Arbeitszeit nach dem Verhältnis der Menge der auch montierten zur Menge der ohne Montage vertriebenen Fenster und Türen ermittelt werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1553/04 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 15 Ta 578/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, HPVG, BGB |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBVGa 28/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Mutwilligkeit |
| Leitsatz: | Die klageweise Geltendmachung von Vergütungsforderungen aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges ist nicht allein deshalb mutwillig, weil diese Ansprüche neben einem Kündigungsschutzantrag mit einem (weiteren) Hauptantrag und nicht mit einem vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen (uneigentlichen) Hilfsantrag verfolgt werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 13/05 | |