JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Gemeinschaftsbetrieb |
| Leitsatz: | Auch dann, wenn zwei Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb unterhalten, in dem bauliche Leistungen nicht arbeitszeitlich überwiegend erbracht werden, kann eine selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung iSv § 1 Abs. 2 Abschn. VI vorliegen. Das ist dann der Fall, wenn die dem einen Unternehmen arbeitsvertraglich zugeordneten Arbeitnehmer überwiegend bauliche Leistungen erbringen, diese baulichen Leistungen organisatorisch verselbständigt sind und sich diese Tätigkeiten von den übrigen im Gemeinschaftsbetrieb verrichteten deutlich unterscheiden. In diesem Falle schuldet der Unternehmer, der Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer ist, die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1084/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Altersversorgung, betriebliche Übung, Mitbestimmung, Betriebsrat, billiges Ermessen |
| Leitsatz: | Die Abänderung einer Regelung der betrieblichen Altersversorgung, die durch betriebliche Übung entstanden ist, bedarf grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrats (Aufgabe der Auffassung des Urteils der Kammer vom 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 945/04 | |
| Rechtsgebiete: | RaSchO |
| Schlagworte: | Abfindung, Rationalisierungsschutz |
| Leitsatz: | Zu einem von einer Bistums-KODA beschlossenen Arbeitsvertragsrichtlinie über Rationalisierungsschutz, deren Geltung arbeitsvertraglich für das Arbeitsverhältnis mit einer katholischen Kirchengemeinde vereinbart ist, darf die Zahlung einer Abfindung bei arbeitgeberseitiger Kündigung davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 1 Sa 1065/04 | |
| Rechtsgebiete: | BBTV, TVG, VTV/Bau, BGB |
| Schlagworte: | Erstattungsleistung, Ofenbau |
| Leitsatz: | Ein Betrieb, der Öfen setzt und baut und in diesem Zusammenhang Fliesen verlegt, ist vom Geltungsbereich der Bautarifverträge dann nicht nach § 1 Abs.2 Abschn. V Nr. 5 VTV/Bau ausgenommen, wenn der überwiegende Teil der Arbeitszeit auf die Verlegung von Fliesen entfällt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1187/04 | |