JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2004
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| Rechtsgebiete: | AEntG, SGB III, BGB |
| Leitsatz: | 1. Zum Begriff der Betriebsabteilung iSv § 211 Abs. 1 SGB III. 2. Zahlt ein ausländischer, Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland entsendender Arbeitgeber mit Sitz im Ausland unter dem Vorbehalt des Bestehens einer entsprechenden Verpflichtung Urlaubskassenbeiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und stellt sich heraus, dass Beitragspflichten mangels überwiegender Durchführung baulicher Tätigkeiten durch diesen Arbeitgeber tatsächlich nicht bestanden haben, so kann die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse dem Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers aus § 812 BGB nicht erfolgreich einen Wegfall der Bereicherung wegen Zahlung von Urlaubsabgeltungsbeträgen an die entsandten Arbeitnehmer in Höhe der unter Vorbehalt erfolgten Zahlungen entgegenhalten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 198/04 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, TVG, ZPO |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerentsendung |
| Leitsatz: | 1. Die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Bautarifverträge, wonach sich diese nicht auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland erstreckt, wenn diese überwiegend in Abschnitt II oder II der Einschränkung aufgeführte Tätigkeiten ausführen (BAnz Nr. 20 v. 29.01.2000, zuletzt BAnz Nr. 218 v. 01.09.2002), greift nur eine, wenn die vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in Deutschland überwiegend durchgeführten Tätigkeiten unter die Abschnitte II oder III der Einschränkungsklausel fallen. Die Art der betrieblichen Tätigkeit im Ausland ist ohne Bedeutung. 2. Nimmt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in Anspruch, hat sie darzulegen und im Streitfall zu beweisen, dass die betriebliche Tätigkeit des Arbeitgebers von dem für allgemeinverbindlich erklärten Geltungsbereich der Bautarifverträge erfasst wird. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16/10 Sa 705/03 | |