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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum03 / 2004 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 509/03 vom 24.03.2004

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Erwerbsunfähigkeitsrente
Leitsatz:§ 2 BetrAVG enthält nur Mindestnormen.

Die Rente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist nur dann nach § 2 BetrAVG zu berechnen, wenn sie vom Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Versorgungsfall abhing (Verfallklausel), die Versorgungszusage auf das BetrAVG verwies oder diese Berechnung für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 509/03



HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1468/03 vom 08.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, TVG
Schlagworte:Tarifvertragsauslegung
Leitsatz:1. Die Regelung des Tronc- und Gehaltstarifvertrages für die Spielbank Bad Homburg, wonach der Tronc (teilweise) auch zur Bezahlung der bei der Spielbank beschäftigten Restaurantmitarbeiter verwendet werden darf, ist rechtlich nicht zu beanstanden (Bestätigung des Berufungsurteils v. 09. August 1999 - 16 Sa 3026/98).

2. Macht ein Arbeitnehmer mit der Begründung eines Verstosses tariflicher Bestimmungen gegen gesetzliche Regelungen Ansprüche auf "Gehaltsnachzahlung" geltend, so genügt dies im Hinblick auf noch nicht fällige Ansprüche nicht zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist, die schriftliche Geltendmachung sowie die Bezeichnung des Anspruchs im einzelnen verlangt.

3. Erheben mehrere Arbeitnehmer wegen Verstosses tariflicher Regelungen gegen gesetzliche Bestimmungen in unterschiedlichen Prozessen Zahlungsklagen gegen den Arbeitgeber und wird vor dem Arbeitsgericht vereinbart, dass der Ausgang eines Verfahrens ("Musterprozess") mit Erlangung der Rechtskraft auch für die übrigen Verfahren gültig sein soll, wird dann die Musterklage in erster und zweiter Instanz abgewiesen und schließen die Parteien des Musterprozesses vor einer Entscheidung des BAG in diesem Musterverfahren eine Vereinbarung, wonach die Revision zurückgenommen und an alle an der Musterprozessvereinbarung Beteiligten ein bestimmter Betrag gezahlt werden soll, so können Arbeitnehmer, die keine Klage erhoben hatte, weder aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung noch aus sonstigen Gründen ebenfalls Zahlung des Vergleichsbetrages fordern.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1468/03


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