JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BRAGO |
| Schlagworte: | Beratungsanspruch |
| Leitsatz: | Der Betriebsrat hat gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf Freistellung vom Anwaltshonorar, wenn er eine erforderliche Beratung nach § 111 Satz 2 BetrVG in Anspruch nimmt. Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach § 20 BRAGO. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 Ta BV 95/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Rubrumsberichtigung |
| Leitsatz: | 1. Beim sog. Passivrubrum handelt es sich um eine Erklärung des Klägers, durch den die beklagte Partei bezeichnet wird. Eine derartige Bezeichnung kann das Gericht, solange sie nicht in einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) enthalten ist, nicht durch förmlichen Beschluss berichtigen, sondern lediglich zur Kenntnis nehmen. 2. Durch einen gleichwohl ergehenden förmlichen Beschluss, mit dem das Arbeitsgericht das "Passivrubrum" berichtigt, kann nicht bindend entschieden werden, ob es sich tatsächlich um eine bloße Korrektur der Parteibezeichnung oder um eine Parteiänderung handelt. 3. Gegen einen förmlichen Rubrumsberichtigungsbeschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht gegeben. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 15/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AktG |
| Schlagworte: | Konzernbetriebsrat |
| Leitsatz: | Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nur in einem Unterordnungskonzern nach § 18 Abs. 1 AktG, nicht in einem Gleichordnungskonzern nach § 18 Abs. 2 AktG zulässig. Die Möglichkeit der Beherrschung der abhängigen Unternehmen muss gesellschaftsrechtlich vermittelt sein. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 Ta BV 64/03 | |
| Rechtsgebiete: | AEntG, SGB III, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerentsendung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann eine bauliche Betriebsabteilung iSv § 211 SGB III gegeben ist. 2. Der in § 18 Abs. 5 VTV/Bau statuierte Ausschluss der Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen für vom Arbeitgeber geleistete Zahlungen von Urlaubsvergütungen an seine Arbeitnehmer gegenüber Beitragsansprüchen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse ist rechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 47/03 | |