JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB, BeschSchG |
| Schlagworte: | Zustimmungsersetzung |
| Leitsatz: | Bei monatelanger sexueller Belästigung durch körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BeschSchG) kann das Arbeitsverhältnis regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt werden. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 TaBV 113/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Berufungsfrist bei fehlender Urteilszustellung innerhalb von 5 Monaten nach Urteilsverkündung |
| Leitsatz: | Aufgrund der Neufassung von § 66 Abs. 1 ArbGG beginnt die Monatsfrist zur Einlegung der Berufung mit Ablauf von 5 Monaten nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils auch dann, wenn innerhalb von 5 Monaten nach der Verkündung das Urteil überhaupt nicht oder ohne oder mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung zugestellte wurde. Für eine Kumulierung der Frist von 5 Monaten des § 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG n.F. und der Jahresfrist gem. § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG ist kein Raum mehr. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 4 Sa 1201/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Gerichtsstand |
| Leitsatz: | Die Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Gericht bindet dieses licht, wenn sie willkürlich ist. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das verweisende Gericht eine bereits vor längerer Zeit - hier: nahezu fünf Jahre - erfolgte Gesetzesänderung licht beachtet hat, deren Zweck es gerade war, Verweisungen wie die hier erfolgte zu verhindern (im Anschluss an BGH Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - NJW 2002, 3634). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 1 AR 36/03 | |