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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum09 / 2003 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 Ta BV 33/03 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001
Schlagworte:Betriebsratswahl
Leitsatz:Eine Betriebsratswahl ist mit einem zur Anfechtung berechtigenden erheblichen Verfahrensfehler behaftet, wenn im Betrieb beschäftigte zahlreiche ausländische Arbeitnehmer/innen nicht vor Einleitung der Wahl in einer § 2 Abs. 5 WO entsprechenden Art und Weise unterrichtet werden. Dies wird grundsätzlich durch Übersetzungen der Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstandes in die im Betrieb vertretenen Hauptsprachen zu geschehen haben, verbunden mit einem Hinweis, dass bei Bedarf die Übersetzung in weitere Sprachen abgefordert werden kann.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 Ta BV 33/03



HESSISCHES-LAG – Urteil, 17/10 Sa 116/03 vom 19.09.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Zwangsvollstreckungsabwehrklage, notarielles Schuldanerkenntnis
Leitsatz:1.

Die Anfechtung einer auf die Herstellung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses gerichteten Willenserklärung wegen widerrechtlicher Drohung greift nicht durch, wenn der Anfechtende selbst Manipulationen eingeräumt hat und der Arbeitgeber unter Bezugnahme auf eine Strafanzeige auf die Herstellung eines Schuldanerkenntnisses
besteht.

2.

Die nicht näher untermauerte Behauptung des Arbeitnehmers vor der Herstellung eines notariellen Schuldanerkenntnisses "unter Druck gesetzt worden zu sein" begründet keine Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB oder den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Gläubiger aus dem notariellen Schuldanerkenntnis vollstrecken will.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 17/10 Sa 116/03

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBV 174/02 vom 18.09.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001
Schlagworte:Betriebsratswahl
Leitsatz:Der Wahlvorstand verletzt seine Prüfungspflicht in zur Wahlanfechtung berechtigender Art und Weise, wenn er bei am 11. März 2002 ablaufender Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen seine nächste Sitzung am 4. Febr. 2002 auf den 12. März 2002 anberaumt und so einen am 7. März 2002 eingereichten Wahlvorschlag nicht mehr unverzüglich prüfen und den Listenvertreter nicht mehr informieren kann. Ein Wahlvorstand muss Vorkehrungen für eine beschlussfähige Sitzung rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist treffen, weil in dieser Zeit vermehrt mit der Einreichung von - auch ungültigen - Wahlvorschlägen zu rechnen ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 174/02

HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 309/03 vom 16.09.2003

Rechtsgebiete:TVG, VTV-Bau 1999
Schlagworte:Geltungsbereich VTV-Bau, Tarifpluralität
Leitsatz:Zur Frage der Tarifpluralität und zur Frage nach dem spezielleren Tarifvertrag (anders als von BAG Urteil vom 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - § 1 TVG Tarifverträge: Bau hier der VTV-Bau nicht als der speziellere Tarifvertrag gesehen).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 309/03


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