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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum07 / 2003 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Beschluss, 16 Ta 295/03 vom 31.07.2003

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Einstellung der Zwangsvollstreckung
Leitsatz:Das Arbeitsgericht ist nach Erlass eines die Instanz abschließenden, mit der Berufung angefochtenen Urteils für einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil nicht zuständig. Stellt es gleichwohl die Zwangsvollstreckung ein, so ist auf die Beschwerde des Gegners dieser Beschluss - unbeschadet der Unanfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 62 Abs. 1 ArbGG - aufzuheben.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 295/03



HESSISCHES-LAG – Urteil, 17/12 Sa 828/02 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Umfang und Inhalt des betriebsverfassungsrechtlichen Anhörungsverfahrens
Leitsatz:1.

Die Erstellung eines Interessenausgleichs mit einer Namensliste entbindet den Arbeitgeber nicht von einer Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG zu den konkret auszusprechenden Kündigungen.

2.

Deshalb ist es den Betriebspartnern nicht möglich, durch eine Feststellung, dass die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG ordnungsgemäß im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen stattgefunden hat, das Erfordernis der Durchführung des betriebsverfassungsrechtlichen Anhörungsverfahrens aufzuheben.

3.

Zum Umfang der Darlegungspflichten des Arbeitgebers im betriebsverfassungsrechtlichen Anhörungsverfahrens.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 17/12 Sa 828/02

HESSISCHES-LAG – Urteil, 17/12 Sa 829/02 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Unternehmerische Entscheidung mit dem Ziel des Personalabbaus
Leitsatz:1. Läuft die unternehmerische Entscheidung nur auf den Abbau von Arbeitsplätzen hinaus und wird dies verbunden mit einer Neuverteilung der den betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Arbeitsaufgaben, so hat der Arbeitgeber zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung darzulegen, welche konkreten Arbeitsaufgaben mit welchem Arbeitszeitvolumen auf andere Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragen werden, (im Anschluss an BAG vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 -; BAG vom 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 -; BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01-)

2. Weiterhin hat der Arbeitgeber darzulegen, welche Arbeitsaufgaben mit welchen Arbeitszeitvolumina bisher die Arbeitnehmer durchgeführt haben, auf die durch die Neuverteilung neue Arbeitsaufgaben übertragen werden, damit die bisherige und zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge ohne überobligationsmäßige Leistungen des verbliebenen Personals festgestellt werden kann.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 17/12 Sa 829/02

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 512/00 vom 14.07.2003

Rechtsgebiete:AEntG, SGB III, BRTV/Bau, VTV
Schlagworte:Arbeitnehmerentsendung
Leitsatz:1. Ein polnisches Unternehmen, das Arbeitnehmer zur Erbringung baulicher Leistungen in die Bundesrepublik Deutschland entsendet, ist zur Erbringung der nach den für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträgen vorgesehenen Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen auch dann verpflichtet, wenn zwar im Gesamtbetrieb, also unter Einrechnung der in Polen erbrachten betrieblichen Tätigkeiten, nichtbauliche Leistungen arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden, gleichzeitig aber eine baugewerbliche Betriebsabteilung unterhalten wird, der die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer zuzuordnen sind (im Anschluss an BAG 26.06.2002 - 9 AZR 322/01).

2. § 1 Abs. 1 und 3 AEntG und die dadurch vorgenommene Erstreckung tariflicher Normen auf ausländische Arbeitgeber aus Nicht-EG-Ländern verstößt weder gegen höherrangiges Recht noch gegen zwingende Vorschriften des deutschen Urlaubsrechts.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 512/00


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