JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung |
| Leitsatz: | 1. Die Beschwerdekammer verbleibt bei ihrer Auffassung, dass gegen Beschlüsse nach § 769 ZPO die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO unbeschränkt zulässig ist, die inhaltliche Prüfung sich aber darauf beschränkt, ob der angefochtenen Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt oder die Rechtslage offenkundig verkannt wurde. 2. Eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Vollstreckungsgegenklage reicht bei einer Entscheidung nach § 769 ZPO aus. Das entbindet jedoch nicht von einer Begründung, aus der sich die maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen ergeben. Der bloße Hinweis darauf, die Vollstreckungsgegenklage könne »möglicherweise« Erfolg haben genügt nicht zur Rechtfertigung der Einstellung der Zwangsvollstreckung. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 172/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BAT, KSchG |
| Schlagworte: | Fristlose Kündigung |
| Leitsatz: | Die Weigerung eines Arbeitnehmers, eine begangene, dem Arbeitgeber bereits bekannte Pflichtverletzung einzugestehen und/oder sich für eine solche zu entschuldigen, rechtfertigt für sich regelmäßig keine außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Macht der Arbeitgeber nach einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers das Absehen vom Ausspruch einer auf diese gestützten Kündigung davon abhängig, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung gesteht und/oder sich für sie entschuldigt, bringt er damit zum Ausdruck dass ihm nach seiner eigenen Auffassung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist. Dann fehlt es in der Regel an einer eine Kündigung rechtfertigenden negativen Zukunftsprognose. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 992/01 | |
"Hessisches Landesarbeitsgericht - Entscheidungen 05 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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