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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2003 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 12 Sa 52/02 vom 23.05.2003

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Arbeitsmetall
Leitsatz:Ein Unfall, den ein Arbeitnehmer im Rahmen eines vom Arbeitgeber organisierten Sammeltransportes zu oder von einer Baustelle erleidet, ist jedenfalls dann kein Wegeunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, sondern ein das Haftungsprivileg von § 104 SGB VII auslösender Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit vergütet wird.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 52/02



HESSISCHES-LAG – Urteil, 14 Sa 1695/02 vom 20.05.2003


HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 896/01 vom 13.05.2003

Rechtsgebiete:TVG, VTV-Bau 1986, VTV-Bau 2000, ArbGG
Schlagworte:Arbeiten an eigenen Immobilienobjekten
Leitsatz:1. Werden von einem Arbeitgeber im Rahmen eines einheitlichen Gewerbebetriebs neben anderen gewerblichen Tätigkeiten auch bauliche Leistungen an eigenen Immobilien erbracht, sind auch diese baulichen Leistungen an den eigenen Immobilien als gewerblich zu qualifizieren.

2. Die Höhe der Entschädigung gem. § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG bei Klagen der ZVK-Bau VVaG auf Auskunft und Entschädigung beläuft sich regelmäßig auf 25 % der mutmaßlichen nach dem VTV-Bau geschuldeten Beiträge (Abkehr von der ständigen B AG-Rechtsprechung seit BAG vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 896/01

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 134/03 vom 12.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Unzulässiges 2. Versäumnisurteil
Leitsatz:Erlässt das Arbeitsgericht gegen die säumige Partei ein zweites Versäumnisurteil nach § 345 ZPO, obgleich die Voraussetzungen hierfür mangels Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben und nur ein (erneutes) erstes Versäumnisurteil hätte ergehen dürfen, so ist auf die Berufung der säumigen Partei das arbeitsgerichtliche Urteil in ein erstes Versäumnisurteil abzuändern und die Sache zur Verhandlung über den in der Berufung liegenden Einspruch an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 134/03


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