JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2003
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzklage |
| Leitsatz: | Gibt das Arbeitsgericht durch rechtskräftiges Urteil einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG statt, steht damit gleichzeitig rechtskräftig fest, dass zu dem Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen worden ist, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Aus diesem Grunde muss einer weitere Kündigungsschutzklage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine spätere, zum nämlichen Kündigungstermin ausgesprochene Kündigung wehrt, ohne weiteres Erfolg haben. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16/12 Sa 1280/02 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Leitsatz: | 1. Streiten die Parteien darüber, ob der Zweck der betrieblich ausgeführten Bohr- und Sägearbeiten darin besteht, Bauteile in Gänze zu entfernen (= Abbruch) oder Öffnungen für Türen, Fenster etc., bzw. Versorgungsleitungen zu schaffen, so ist für den Beweispflichtigen die Benennung des Arbeitgebers als Partei ein geeignetes Beweismittel. 2. Das Reinigen und Aufrauhen von Böden mittels Hochdruckwasserstrahl ist keine bauliche Leistung iSv § 1 Abs. 2 VTV/Bau (Bestätigung des Kammerurteils v. 13.05.1991 - 16 Sa 1619/90). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1298/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zwischenzeugnis |
| Leitsatz: | Der gesetzlich nicht positiv geregelte, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist anlassbezogen und gegenüber dem gesetzlichen Zeugnisanspruch subsidiär. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung kann der Arbeitnehmer die Erteilung eines Zwischenzeugnisses lediglich im Kündigungsschutzverfahren für den Fall der Stattgabe der Kündigungsschutzklage, nicht, aber in einem selbständigen Verfahren einklagen. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 SaGa 1744/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung |
| Leitsatz: | Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich ist auch, dass sich die zu vollstreckende Handlung allein aus dem protokollierten Inhalt des Vergleichs ergibt. Aus diesem Grunde kann aus einem gerichtlichen Vergleich, in dem sich ein Arbeitgeber zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses »auf der Basis« eines Zwischenzeugnisses verpflichtet hat, die Zwangsvollstreckung bezüglich eines bestimmten Zeugnisinhalts schon dann nicht betrieben werden, wenn der Inhalt des Zwischenzeugnisses weder im Vergleichstext wiedergegeben noch der Text des Zwischenzeugnisses nach § 160 Abs. 5 ZPO dem Protokoll beigefügt ist. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 82/03 | |