JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Verhaltensbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | Ein Verstoß gegen das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot privaten E-Mailverkehrs, das dem Virenschutz dienen soll, rechtfertigt grundsätzlich erst nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 5 Sa 987/2001 | |