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JuraForum.deUrteileHessisches LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum08 / 2001 

Hessisches Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 08 / 2001



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 146/00 vom 22.08.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungsschaden
Leitsatz:1.

Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine fehlerhafte Auskunft über die zu erwartende betriebliche Altersversorgung, ist er dem Arbeitnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

2.

Als Schadensersatz ist nicht notwendig die fehlerhaft zu hoch berechnete Rente zu zahlen. Vielmehr ist festzustellen, welche Versorgung der Arbeitnehmer bei richtiger Auskunft nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Vorkehrungen durch Abschluss einer zusätzlichen privaten Versorgung erhalten hätte.

3.

In welcher Höhe ein Arbeitnehmer sich bei zutreffender Auskunft zusätzlich versichert hätte, kann gemäß § 287 Abs. 1 ZPO vom Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung geschätzt werden.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 146/00



HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1098/00 vom 15.08.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung
Leitsatz:1.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich betriebsübergreifend auf das gesamte Unternehmen. Sachliche Gründe - wie die Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen oder unterschiedliche wirtschaftliche Situation - können Differenzierungen zwischen Betrieben rechtfertigen (im Anschluss an BAG v. 17.11.1998 - DB 1999, 637 - 639).

2.

Auch aus einer betrieblichen Übung, eine Altersversorgung jeweils erst im Versorgungsfall zuzusagen, kann sich eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ergeben.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1098/00

HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 1883/00 vom 14.08.2001

Rechtsgebiete:HBUG
Schlagworte:Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen Unterlagen
Leitsatz:Das HBUG in der ab 01. Januar 1999 geltenden Fassung hat es als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet, dass der Beschäftigte mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung dem Arbeitgeber die Anspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs mitteilt und die Anmeldebestätigung, den Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung sowie deren Programm beifügt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 1883/00

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 365/01 vom 13.08.2001

Rechtsgebiete:GmbHG, TVG TVe/Bau
Schlagworte:Vor-GmbH
Leitsatz:1. Die Vorschrift des § 37 Abs. 2 GmbHG, wonach der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Dritten eine unbeschränkte Vertretungsmacht besitzt, kann auf den Geschäftsführer einer Vor-GmbH nicht angewendet werden.

2. Zur rechtsgeschäftlichen Erweiterung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer Vor-GmbH.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 365/01


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