JuraForum.de > Urteile > Hessisches Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2001
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| Rechtsgebiete: | GG, AÜG, BGB |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerüberlassung |
| Leitsatz: | 1) § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist insoweit verfassungswidrig, als darin zwingend ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert wird, weil dadurch Art. 12 Abs. 1 GG - freie Wahl des Arbeitsplatzes - verletzt wird. 2) § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass dem Arbeitnehmer ein Widerspruchsrecht gegen die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher zusteht. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2/9 Sa 1246/00 | |