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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 31.03.2003, Aktenzeichen: 16/12 Sa 1280/02 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 16/12 Sa 1280/02

Urteil vom 31.03.2003


Leitsatz:Gibt das Arbeitsgericht durch rechtskräftiges Urteil einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG statt, steht damit gleichzeitig rechtskräftig fest, dass zu dem Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen worden ist, zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Aus diesem Grunde muss einer weitere Kündigungsschutzklage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine spätere, zum nämlichen Kündigungstermin ausgesprochene Kündigung wehrt, ohne weiteres Erfolg haben.
Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Vorschriften:KSchG § 4, ZPO § 322, ZPO § 520,
Schlagworte:Rechtskraft,
Stichworte:Kündigungsschutzklage,
Verfahrensgang:ArbG Marburg 2 Ca 350/01 vom 12.07.2002

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