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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 29.06.2005, Aktenzeichen: 8 Sa 59/05 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 8 Sa 59/05

Urteil vom 29.06.2005


Leitsatz:1. Nimmt ein Arbeitnehmer die mit einer Änderungskündigung verbundenen geänderten Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt an, ist er daran gebunden bis über die Änderungskündigung entschieden ist.

2. Erfüllt der Arbeitnehmer die geänderten Arbeitspflichten nicht, kann das eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung rechtfertigen.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1, KSchG § 2, BGB § 626,
Stichworte:Änderungskündigung, außerordentliche Kündigung, Annahme unter Vorbehalt,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 21/16 Ca 581/03 vom 22.07.2004

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