JuraForum.de > Urteile > HESSISCHES-LAG > Urteil vom 27.03.2006, Aktenzeichen: 16/10 Sa 1756/05
| Leitsatz: | § 8 Nr. 8 BRTV/Bau schließt einen Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers wegen verfallenen Urlaubs gegen die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft aus, wenn der Urlaubsanspruch nicht durch von Arbeitgeberseite zu leistende Beiträge gedeckt ist. Bei der Zahlung von Sozialkassenbeiträgen kann der baugewerbliche Arbeitgeber nicht bestimmen, dass mit der Zahlung nur Beitragsforderungen für bestimmte tarifliche Leistungen und nur für bestimmte Arbeitnehmer getilgt sein sollen. Fehlende Deckung des Urlaubsanspruchs kann der ehemalige Arbeitgeber des Arbeitnehmers daher nicht dadurch beseitigen, dass er einen Betrag in Höhe des Urlaubsentschädigungsanspruch als Beiträge für einen namentlich bezeichneten Arbeitnehmer an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse zahlt. |
| Rechtsgebiete: | TVG, BRTV/Bau |
| Vorschriften: | TVG § 1, BRTV/Bau § 8 Nr. 8, |
| Stichworte: | Tarifvertragsauslegung, Urlaubsentschädigung, Baugewerbe, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wiesbaden 4 Ca 1133/04 vom 23.06.2005 |
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