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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 24.10.2006, Aktenzeichen: 13 Sa 484/06 



HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 13 Sa 484/06

Urteil vom 24.10.2006


Leitsatz:In einer gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist es Sache des Arbeitnehmers darzulegen und notfalls zu beweisen, welche Punkte der dienstlichen Beurteilung in tatsächlicher Hinsicht unrichtig und welche Bewertungen, weil nicht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens getroffen, unhaltbar sind.

Zwar muss der Arbeitgeber beziehungsweise der Dienstvorgesetzte seine Beurteilung durch Darlegung von Tatsachen begründen. Ist der Arbeitgeber dieser Darlegungslast jedoch nachgekommen, muss der Arbeitnehmer Tatsachen vortragen, die der Beurteilende nach seiner Ansicht zu Unrecht nicht berücksichtigt hat, obwohl sie eine bessere Beurteilung rechtfertigen könnten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 12, BGB § 242, BGB § 862, BGB § 1004,
Stichworte:Dienstliche Beurteilung, Ermessen, Beuteilungsspielraum, Beweislast,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main, 14 Ca 6007/05 vom 08.02.2006

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