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JuraForum.deUrteileHESSISCHES-LAGUrteil vom 24.02.2006, Aktenzeichen: 3/11 Sa 909/05 

HESSISCHES-LAG – Aktenzeichen: 3/11 Sa 909/05

Urteil vom 24.02.2006


Leitsatz:Durch das Gutachten eines Amtsarztes wird das Arbeitsverhältnis nur dann beendet, wenn in dem Gutachten der Rechtsbegriff der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zutreffend erfasst wird. Dies ist nicht der Fall, wenn der Amtsarzt den Arbeitnehmer als "dienstunfähig" bezeichnet.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT § 59,
Stichworte:auflösende Bedingung, Gutachten, Amtsarzt, Dienstunfähigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 3 Ca 6254/03 vom 17.03.2005

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